Allgemeine Geschäftsbedingungen der JADO Übersetzungen GmbH
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen uns und Unternehmern. Sie gelten für alle von uns erbrachten Leistungen in der jeweils gültigen Fassung ausschließlich. Sie gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung und somit auch für künftige Aufträge. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten im Einzelfall schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an den Auftraggeber vorbehaltlos erbringen; insbesondere gilt die Entgegennahme von Übersetzungsleistungen als Anerkennung unserer Bedingungen.
2. Umfang und Durchführung der Leistungen
Ein Übersetzungsauftrag kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder per elektronischer Datenübertragung erteilt werden. Ein Vertrag kommt, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, ohne eine solche nur, wenn der Auftrag von uns vorbehaltlos ausgeführt wird. Wir dürfen uns zur Ausführung aller Geschäfte Dritter bedienen. Wir übernehmen keine inhaltliche oder rechtliche Prüfung der uns zur Übersetzung übermittelten Dokumente. Sofern durch uns Auskünfte erteilt werden oder Beratungen erfolgen, befreit dies den Auftraggeber nicht von eigenen Prüfungspflichten. Dies gilt insbesondere für Auskünfte über Eignung und Anwendung der Übersetzung für bestimmte Zwecke.
Fachausdrücke werden, sofern keine gesonderten Anweisungen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, in eine allgemein übliche, gemäß aktuellen Lexika vertretbare, allgemein verständliche Version übersetzt.
3. Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat uns rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Datenformat, Verwendung spezifischer Terminologie, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Der Auftraggeber hat uns den Ausgangstext in entsprechender, gut leserlicher Form sowie sämtliche Informationen und Unterlagen, die für die Ausführung des Übersetzungsauftrags notwendig oder sachdienlich sind, zum vereinbarten Eingangstermin, ansonsten bei Auftragserteilung, unaufgefordert und vollständig zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungserläuterungen etc.). Verzögerungen sind uns unverzüglich mitzuteilen.
Eine Gewährleistung für die Druckreife der Übersetzungen kann nur für den Fall übernommen werden, dass der Auftraggeber uns die Anforderungen ausdrücklich im schriftlichen Auftrag mitgeteilt hat und die Druckfahnen zur Korrektur (auch inhaltlicher Art) vorgelegt hat und die Möglichkeit zur Kontrolle innerhalb eines angemessenen Zeitraums bestand. Entsprechendes gilt für die Wiederholung einer Werbung oder Veröffentlichung, wenn uns der Auftraggeber diese Zweckbestimmung nicht mitgeteilt hat.
4. Geheimhaltung
Alle Texte werden vertraulich behandelt. Wir verpflichten uns, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die uns im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Wir weisen darauf hin, dass der Einsatz von elektronischen Kommunikationsmitteln und die elektronische Datenübertragung Sicherheitslücken aufweisen und die übermittelten Daten von versierten Dritten eingesehen werden sowie ganz oder teilweise verloren gehen können. Die Prüfung, ob die zur Ausführung des Auftrages notwendigen Daten zur elektronischen Datenübertragung geeignet sind, obliegt allein dem Auftraggeber. Sofern ein Auftrag auf elektronischem Wege (Email, Internet etc.) erteilt wurde, sind wir, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, berechtigt, den Auftrag ebenfalls auf diesem Wege auszuführen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Unsere Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Bei umfangreichen Übersetzungsaufträgen kann eine Anzahlung oder eine Zahlung in Raten entsprechend der fertig gestellten Textmenge verlangt werden.
Zahlungen haben innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zu erfolgen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, es sei denn, den Gegenansprüchen des Auftraggebers liegt Vorsatz oder eine grobe Pflichtverletzung unsererseits oder seitens unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zugrunde.
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verlangen sowie sämtliche offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne Rücksicht auf eventuell vereinbarte Zahlungsziele sofort fällig zu stellen und die weitere Bearbeitung der Aufträge von Vorauskasse oder einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Kommt der Auftraggeber dennoch seinen Zahlungsverpflichtungen nicht innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist nach bzw. erfolgt die Sicherheitsleistung oder Vorauskasse innerhalb der gesetzten Frist nicht, sind wir zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder kommt der Vertrag aus sonstigen vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht zur Ausführung, werden die uns bis zur Stornierung entstandenen Kosten und die bis dahin eventuell bereits angefertigten Teile der Übersetzung berechnet.
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Ferner behalten wir uns bis dahin sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte vor.
Die Abtretung der Rechte aus einem Vertrag durch den Auftraggeber bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
6. Lieferung
Die Angabe von Lieferterminen/-fristen erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen und ist unverbindlich, soweit die Liefertermine/-fristen nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind.
Im Fall der nicht rechtzeitigen Übermittlung der für die Auftragsdurchführung notwendigen Unterlagen sowie bei unvollständigen, unrichtigen, missverständlichen und/oder unleserlichen Angaben und Informationen sind wir an ein verbindlich vereinbartes Lieferdatum nicht gebunden. Ist eine bestimmte Lieferfrist verbindlich vereinbart, beginnt diese erst zu laufen, wenn uns sämtliche Unterlagen und Informationen vorliegen. Entsprechendes gilt für nachträgliche Änderun- gen der Übersetzung aufgrund von Änderungen des Ausgangstextes durch den Auftraggeber. Letztere werden gesondert in Rechnung gestellt.
Ist die Einhaltung einer verbindlich vereinbarten Lieferfrist bzw. eines Liefertermins durch von uns nicht zu vertretende unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere z. B. durch höhere Gewalt, Naturereignisse, Netzwerk- oder Übertragungs- sowie Betriebsstörungen, nicht möglich, so sind wir berechtigt, die Lieferung ganz oder teilweise um einen angemessenen Zeitraum hinauszuschieben, mindestens jedoch für die Dauer des Hindernisses. Wir werden dem Auftraggeber den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen. Besteht das Hindernis länger als acht Wochen, sind beide Teile zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Sollten wir schuldhaft eine verbindlich vereinbarte Lieferfrist bzw. einen Liefertermin nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat der Auftragnehmer uns eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Handelt es sich um ein Fixgeschäft oder sollte der Auftraggeber in Folge des von uns zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt sein, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen, haften wir vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 8 dieser Bedingungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Auftraggebers im Falle des Lieferverzugs bestimmen sich nach Maßgabe der Ziffer 8 dieser Bedingungen.
Leistungsort sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, die Geschäftsräume der JADO Übersetzungen GmbH in Bellenberg. Der Auftraggeber trägt das Risiko der Übersendung an den von ihm gewünschten Ort.
7. Rechts- und Sachmängel
Für erforderliche urheberrechtliche Genehmigungen ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Sofern aufgrund Urheberrechtsverletzungen Ansprüche Dritter gegen uns entstehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns von diesen freizustellen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von uns übersetzten Texte auf offensichtliche Übertragungsfehler (insbesondere bei Zahlen, Daten und Namen) zu überprüfen, bevor er sie im Geschäftsverkehr verwendet. Die Übersetzung gilt, wenn der Auftraggeber sie gegenüber Dritten verwendet oder weiterverarbeitet, spätestens jedoch dann als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Woche (Eingang bei uns) nach ihrer Übermittlung schriftlich Einwendungen erhebt.
Sollten unsere Leistungen nicht frei von Mängeln sein, werden wir diese nach unserer Wahl nachbessern oder mangelfrei ersetzen. Zur Vornahme der zur Mangelbeseitigung erforderlichen Maßnahmen gibt der Auftraggeber uns im Rahmen einer angemessenen Frist Zeit und Gelegenheit. Die weitergehenden Ansprüche – Rücktritt bzw. Minderung sowie Schadenersatz statt der Erfüllung – stehen dem Auftraggeber vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 8 dieser Bedingungen zu, wenn die Nacherfüllung fehlschlagen ist oder ein sonstiger Tatbestand vorliegt, der eine vorherige Fristsetzung entbehrlich macht. Liegt ein nur unerheblicher Mangel vor, hat der Auftraggeber lediglich ein Recht zur Minderung des vereinbarten Preises.
Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach Auslieferung der Über- setzung, es sei denn, dass sie auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder auf einer sonst schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen, wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgaran- tie übernommen haben. Sie sind ausgeschlossen bei Übersetzungsfehlern, die ausschließlich durch unvollständige, unrichtige, missverständliche und/oder unleserliche Angaben und Informationen des Auftraggebers bzw. durch fehlerhafte Ausgangstexte verursacht worden sind.
8. Haftung
Wenn unsere Leistungen durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Auskünfte und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten vom Auftraggeber nicht vertragsgemäß verwendet werden können, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers die Regelungen gemäß Ziffer 7 sowie die Bestimmungen des nachfolgenden Absatzes entsprechend.
Für Schäden haften wir, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben. Bei schuldhafter Verletzung von Kardinal- sowie wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere übernehmen wir unbeschadet der vorstehenden Regelungen keine Haftung für den Verlust von Dokumenten durch Feuer, Wasser oder Naturgewalten sowie durch Einbruch oder Diebstahl, bei Zugriff unbeteiligter Dritter auf elektronisch übermittelte Daten sowie für die Virenfreiheit gelieferter Datensätze.
9. Schlussbestimmungen
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Das Wiener Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung. Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch am Gerichtsstand seines Wohnsitzes zu verklagen. Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Vereinbarungen gleichwohl wirksam.